Baumängel - was ist zu tun?

Baumängel - Kaum ein Bauherr bleibt davon verschont. Doch was ist zu tun, wenn man Baumängel feststellt? Wie verhält man sich richtig, wenn das Werkunternehmen die Mängel herunterspielt, sie nicht anerkennen und schon gar nicht verbessern will?

 

Die wechselseitigen Rechte und Pflichten im Umgang mit Baumängeln ergeben sich  aus dem Vertrag oder -  falls vereinbart - aus der ÖNORM B2110. Die wichtigsten Regeln finden sich vor allem im Gesetz - speziell in den §§ 922 bis 933b ABGB, die das Gewährleistungsrecht regeln.